Integrationskurse
Kurstyp | Integrationskurs |
|---|---|
Kursdauer | 26 Wochen |
Stundenplan | Täglich 5 Unterrichtseinheiten |
Stundenanzahl | 25 Wochenstunden |
Uhrzeit | 08:50 - 13:00 Uhr |
Teilnehmer | 15 - 20 Teilnehmer |
Zuwanderungsgesetz
Am 01.01.2005 ist das Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten, das den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft gesetzlich regelt. Den Kern staatlicher Integrationsmaßnahmen bilden dabei die Integrationskurse. Sie bestehen aus einem Sprachkurs zur Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse sowie einem Orientierungskurs zur deutschen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur.
Kursbeschreibung
Der Integrationskurs umfasst insgesamt 645 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten). Er besteht aus:
- Basissprachkurs (300 Unterrichtsstunden)
- Aufbaukurs (300 Unterrichtsstunden)
- Orientierungskurs (45 Unterrichtsstunden)
Sie werden mit der deutschen Sprache sowie den Lebensverhältnissen, der Geschichte und deutschen Kultur vertraut gemacht. Teilnehmer mit Vorkenntnissen müssen nicht mit dem Basissprachkurs beginnen. Ihre passende Kursstufe wird durch einen Einstufungstest ermittelt.
Kosten
Der geförderte Integrationskurs kostet für Teilnehmer 1€ pro Unterrichtsstunde. Bei der Anmeldung müssen 100 Std. (100€) voraus bezahlt werden. Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeld II -Empfänger können einen Antrag auf Erlass der Kursgebühren stellen.


























